Urnenwahlgrabstätte (1x1 Meter)

In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen.

Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.

Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.