Die von der Friedhofskommission Lingen verwalteten Friedhöfe weisen eine große Anzahl an Grabarten vor.

Somit kann nahezu jeder Bestattungswunsch einer bestimmten Grabstätte oder einer bestimmten Grabart erfüllt werden.

 


Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar.

In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen.

Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Alter Friedhof
  • Waldfriedhof Darme
  • Neuer Friedhof
  • Estringen
  • Holthausen-Biene
  • Baccum
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle

Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf

verlängerbar:
ja


Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab

In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet.

Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Alter Friedhof
  • Baccum
  • Holthausen-Biene
  • Waldfriedhof Darme
  • Estringen
  • Neuer Friedhof
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle

Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
ja


Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab

In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Die Niederlegung eines Sandsteindenkmals in vorgegebener Form ist für jede Bestattung einzeln verpflichtend.

In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Neuer Friedhof

Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle

Zeitraum:
30 Jahre

verlängerbar:
ja


In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich.

Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Baccum
  • Holthausen-Biene
  • Waldfriedhof Darme
  • Neuer Friedhof
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle

Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
nein


Einheitlich gestaltete Erdreihengrabstätte

In den Grabstätten sind ausschließlich Sargbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar.

Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Baccum
  • Waldfriedhof Darme
  • Neuer Friedhof
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
50,00 € / Stelle / Jahr

Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
nein


In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen.

Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.

Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Alter Friedhof
  • Baccum
  • Holthausen-Biene
  • Waldfriedhof Darme
  • Neuer Friedhof

Kosten:
13,00€ / Stelle / Jahr

Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
ja


Diese Grabart bietet die Nutzung der Infrastruktur eines Friedhofs und die naturverbundene Urnenbeisetzung im Umkreis eines Baumes.

Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.

In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Holthausen-Biene
  • Waldfriedhof Darme
  • Neuer Friedhof
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
35,00€ / Jahr / Stelle

Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
ja


In den Urnenwänden sind keine freiverfügbaren Urnenkammern mehr zu erwerben. Beisetzungen finden für Familien in bereits erworbenen Kammern statt.

In den Urnenstelen sind Kammern für bis zu drei Urnen (nach Verfügbarkeit) frei wählbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich.

Schriftart und Schriftfarbe der Namenszüge auf den Verschlussplatten sind vorgegeben. Darüber hinaus kann eine individuelle Symbolik gewählt werden. Es ist lediglich das Aufstellen von Schnittblumen und Kerzen vor den Urnenstelen und Wänden und auf den dafür vorgesehenen Sandsteinstelen gestattet.

Die Gebühren einer Kammer in den Urnenwänden liegen bei 40,00€ / Jahr / Stelle. Bitte beachten Sie, dass aktuell alle Nutzungsrechte in den Urnenwänden vergeben sind!

Die Gebühren einer Kammer in den Urnenstelen staffeln sich je nach Belegung:

  • einstellige Urnenkammer  60,00€ / Jahr
  • zweistellige Urnenkammer  90,00€ / Jahr
  • dreistellige Urnenkammer  115,00€ / Jahr

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Neuer Friedhof

Kosten:
s. Text

Zeitraum:
30 Jahre

verlängerbar:
ja


In den einzelnen Kammern sind Beisetzungen für bis zu drei Urnen möglich. Die Kammern sind je nach Verfügbarkeit frei wählbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich.

Die Beschriftung der Namenszüge auf den Verschlussplatten sind vorgegeben und bereits in den Gebühren zum Nutzungsrecht enthalten. Es kann eine individuelle Symbolik gewählt werden. Es ist lediglich das Aufstellen von Schnittblumen im Mausoleum gestattet.

Die Gebühren einer Kammer in den Urnenstelen staffeln sich je nach Belegung:

  • einstellige Urnenkammer  120,00€ / Jahr
  • zweistellige Urnenkammer 180,00€ / Jahr
  • dreistellige Urnenkammer 220,00€ / Jahr

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Alter Friedhof

Kosten:
Infos folgen

Zeitraum:
30 Jahre

verlängerbar:
ja


Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich.

Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle

Zeitraum:
40 Jahre

verlängerbar:
ja


In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar.

Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Alter Friedhof
  • Baccum
  • Holthausen-Biene
  • Waldfriedhof Darme
  • Estringen
  • Neuer Friedhof
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle

Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
nein


In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine namentliche Nennung der Verstorbenen sowie eine individuelle Grabgestaltung ist nicht gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.

Die Belegung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Waldfriedhof Darme

Kosten:
Infos folgen

Zeitraum:
20 Jahre

verlängerbar:
nein


In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Alter Friedhof
  • Baccum
  • Holthausen-Biene
  • Waldfriedhof Darme
  • Neuer Friedhof

Kosten:
werden dem Friedhofshaushalt entnommen

Zeitraum:
20 Jahre

verlängerbar:
nein


In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.

Verfügbar auf diesen Friedhöfen:

  • Baccum
  • Holthausen-Biene
  • Neuer Friedhof
  • St. Alexander Schepsdorf

Kosten:
5,00€ / Jahr / Stelle

Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf

verlängerbar:
nein