Friedhofsprofil

Die damalige selbstständige Gemeinde Darme hat im Jahre 1962 ein Grundstück von 5000 qm zur Anlegung des Waldfriedhofes Darme erworben.

Es wurde eine Friedhofsordnung für den Waldfriedhof erstellt, die aus 25 Paragraphen bestand und eine Gebührentafel enthielt.

In der Friedhofsordnung stand damals:

„Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in der Gemeinde Darme ihren Wohnsitz hatten. Für andere Personen bedarf es der besonderen Genehmigung der Friedhofskommission und der Gemeinde.“

Mit der Zeit wurde die Fläche um das Doppelte vergrößert und im Jahre 1965 wurde eine Friedhofskapelle gebaut.

2008 hat die Friedhofskommission Lingen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die Verwaltung und Pflege der bisherigen in städtischer Trägerschaft stehenden kommunalen Friedhöfe übernommen.

Eine neue Friedhofssatzung wurde  erstellt und darin wurden die Nutzungszeiten vereinheitlicht.

2010 wurde eine neue Friedhofskapelle an der Stelle der zuvor abgerissenen alten Friedhofskapelle fertiggestellt. Mit diesem funktional und modern gestalteten Gebäude kam man den geänderten Ansprüchen der Hinterbliebenen entsprechen.

Im nördlichen Bereich des Friedhofes befindet sich noch eine Optionsfläche, die im Eigentum der Stadt Lingen ist und  bei Bedarf als Erweiterungsfläche dienen kann.

 

Werner Hartke, Ortsbürgermeister

Friedhofsbild

Anfahrt:

Am Waldfriedhof, 49809 Lingen

Nutzungszeit:

30 Jahre

Ruhefrist:

20 Jahre

Grabarten

Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich. Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
13,00€ / Stelle / Jahr
verlängerbar:
ja
Diese Grabart bietet die Nutzung der Infrastruktur eines Friedhofs und die naturverbundene Urnenbeisetzung im Umkreis eines Baumes. Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
35,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine namentliche Nennung der Verstorbenen sowie eine individuelle Grabgestaltung ist nicht gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Die Belegung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung.
Zeitraum:
20 Jahre
Kosten:
Infos folgen
verlängerbar:
nein
Einheitlich gestaltete Erdreihengrabstätte In den Grabstätten sind ausschließlich Sargbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00 € / Stelle / Jahr
verlängerbar:
nein
In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.
Zeitraum:
20 Jahre
Kosten:
werden dem Friedhofshaushalt entnommen
verlängerbar:
nein

Video Waldfriedhof Darme

Galerie / Rundgang