Urnenwahlgrabstätte Urnenwand / Urnenstele

In den Urnenwänden sind keine freiverfügbaren Urnenkammern mehr zu erwerben. Beisetzungen finden für Familien in bereits erworbenen Kammern statt.

In den Urnenstelen sind Kammern für bis zu drei Urnen (nach Verfügbarkeit) frei wählbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich.

Schriftart und Schriftfarbe der Namenszüge auf den Verschlussplatten sind vorgegeben. Darüber hinaus kann eine individuelle Symbolik gewählt werden. Es ist lediglich das Aufstellen von Schnittblumen und Kerzen vor den Urnenstelen und Wänden und auf den dafür vorgesehenen Sandsteinstelen gestattet.

Die Gebühren einer Kammer in den Urnenwänden liegen bei 40,00€ / Jahr / Stelle. Bitte beachten Sie, dass aktuell alle Nutzungsrechte in den Urnenwänden vergeben sind!

Die Gebühren einer Kammer in den Urnenstelen staffeln sich je nach Belegung:

  • einstellige Urnenkammer  60,00€ / Jahr
  • zweistellige Urnenkammer  90,00€ / Jahr
  • dreistellige Urnenkammer  115,00€ / Jahr