Rasenwahlgrab

Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab

In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet.

Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.