Anonyme Erd- oder Urnenreihengrabstätte

In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine namentliche Nennung der Verstorbenen sowie eine individuelle Grabgestaltung ist nicht gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.

Die Belegung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung.