Definition der Inhalte

Abräumung und Einebnung von Reihengrabstätten nach Ablauf der Ruhefrist

Nach Ablauf der festgelegten Ruhefristen werden Reihengrabstätten gemäß der geltenden Friedhofsordnung abgeräumt und eingeebnet. Mit dem Ende der Ruhezeit erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Eine Verlängerung der Ruhefrist oder ein erneuter Erwerb der Grabstätte ist bei Reihengräbern nicht möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass diese Regelung der Gleichbehandlung aller Grabstätten sowie der nachhaltigen Nutzung der Friedhofsflächen dient. Die Abräumung umfasst die Entfernung von Grabmalen, Einfassungen, Bepflanzungen und sonstigem Grabschmuck. Angehörige haben bis zum Ablauf der Ruhefrist die Möglichkeit, persönliche Gegenstände selbst zu entfernen.

Uns ist bewusst, dass das Ende einer Grabstätte für viele Menschen emotional mit Abschied und Erinnerungen verbunden ist.  Die Erinnerung an einen geliebten Menschen lebt in Gedanken, Gesprächen, gemeinsamen Geschichten und persönlichen Ritualen weiter. Auch alternative Formen der Erinnerungskultur – etwa das Entzünden einer Kerze an einem besonderen Ort, das Pflegen einer Gedenkseite oder das bewusste Innehalten zu bestimmten Zeiten – können helfen, das Andenken lebendig zu halten.

Reihengrabstätten die vor 2006 belegt wurden, werden im Juni 2026 durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission Lingen eingebenet.

Für Fragen oder weiterführende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.