Friedhofsprofil

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Begräbnisplätze auf dem „Alten Friedhof“ am Kanal rar und die Bürger der Stadt Lingen mussten eine neue Fläche für Beisetzungen erschließen.

In den 1920er Jahren konnten auf dem Alten Friedhof nur noch Beisetzungen in bestehenden Grabstellen stattfinden, da keine neuen Gräber vergeben wurden.

Im Norden der Stadt wurden in direkter Nachbarschaft zum heutigen Telgenkampsee Ländereien erworben und es wurde der „Neue Friedhof“ angelegt.

Dieser Friedhof bot mehr Bestattungsfläche für die Verstorbenen der Stadt Lingen.

Aus dieser Neuanlage des Friedhofs entstand auch die Namensgebung für den „Alten“ und den „Neuen“ Friedhof.

In den Kriegsjahren 1939 – 1945 wurden auf dem Neuen Friedhof mehrere Abteilungen für gefallene Soldaten angelegt. Nach vielen Umbettungen in den 1950er Jahren bestehen noch drei Kriegsgräberanlagen für russische, polnische u. jugoslawische sowie deutsche Soldaten.

Der Neue Friedhof erstreckt sich über eine Fläche von 8,1 Hektar. Insgesamt stehen ca. 7.800 Belegstellen für Sarg- und Urnenbeisetzungen zur Verfügung.

Durch große Rasenflächen und teils dichten Baumbewuchs stellt sich der Friedhof eher als Parkfläche dar und lädt nicht selten die Besucher zum Spaziergang ein.

Im Jahr 2012 wurde die Friedhofskapelle an einem neuen Standort auf dem Neuen Friedhof errichtet. Ein großer, heller Kapellenraum mit ca. 100 Sitzplätzen sowie vier durch Buntglasfenster gestaltete Abschiedsräume bieten den Hinterbliebenen die Möglichkeit einer würdevollen Verabschiedung.

Friedhofsbild

Anfahrt:

Am Neuen Friedhof 24, 49808 Lingen

Nutzungszeit:

30 Jahre

Ruhefrist:

20 Jahre

Grabarten

In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
Einheitlich gestaltete Erdreihengrabstätte In den Grabstätten sind ausschließlich Sargbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00 € / Stelle / Jahr
verlängerbar:
nein
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich. Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
13,00€ / Stelle / Jahr
verlängerbar:
ja
Diese Grabart bietet die Nutzung der Infrastruktur eines Friedhofs und die naturverbundene Urnenbeisetzung im Umkreis eines Baumes. Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
35,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In den Urnenwänden sind keine freiverfügbaren Urnenkammern mehr zu erwerben. Beisetzungen finden für Familien in bereits erworbenen Kammern statt. In den Urnenstelen sind Kammern für bis zu drei Urnen (nach Verfügbarkeit) frei wählbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Schriftart und Schriftfarbe der Namenszüge auf den Verschlussplatten sind vorgegeben. Darüber hinaus kann eine individuelle Symbolik gewählt werden. Es ist lediglich das Aufstellen von Schnittblumen und Kerzen vor den Urnenstelen und Wänden und auf den dafür vorgesehenen Sandsteinstelen gestattet. Die Gebühren einer Kammer in den Urnenwänden liegen bei 40,00€ / Jahr / Stelle. Bitte beachten Sie, dass aktuell alle Nutzungsrechte in den Urnenwänden vergeben sind! Die Gebühren einer Kammer in den Urnenstelen staffeln sich je nach Belegung:
  • einstellige Urnenkammer  60,00€ / Jahr
  • zweistellige Urnenkammer  90,00€ / Jahr
  • dreistellige Urnenkammer  115,00€ / Jahr

Zeitraum:
30 Jahre
Kosten:
s. Text
verlängerbar:
ja
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Die Niederlegung eines Sandsteindenkmals in vorgegebener Form ist für jede Bestattung einzeln verpflichtend. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.
Zeitraum:
20 Jahre
Kosten:
werden dem Friedhofshaushalt entnommen
verlängerbar:
nein
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
5,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein

Video Neuer Friedhof

Galerie / Rundgang