Friedhofsprofil

In den Jahren 1921 und 1922 wurde in Biene die Kirche St. Marien erbaut  und durch den damaligen Bischof von Osnabrück, Dr. Wilhelm Berning, feierlich eingeweiht. Der direkt angrenzende Friedhof erhielt am 25. November 1923 durch Pfarrer Hilling aus Lingen seine Weihe. Der Grund und Boden für den Friedhof war von den Hofbesitzern Schulte und Rühlmann der Kirchengemeinde geschenkt worden.

Im Jahr  1935  wurden zur Erweiterung des Friedhofs etwa 2.562 qm von Hofbesitzer Rühlmann erworben.

Ende der 1950er Jahre zeichnete sich ab, dass der Friedhof abermals zu klein würde. Deshalb wurden mit dem Bauern Fritz Talle Verhandlungen aufgenommen und 1961 konnte das an den Friedhof angrenzende Grundstück in der Größe von 4.491 qm erworben werden. Auf diesem Grundstück wurde 1966 nach dem Entwurf des Gartengestalters Josef Hempelmann aus Lingen eine Friedhofskapelle errichtet. Die feierliche Einweihung der Friedhofskapelle, die den Namen St.-Josef-Kapelle erhielt, erfolgte am 1. Mai 1967 durch Pfarrer Spaunhorst. Da die Kapelle nur für wenige Personen Platz bot, wurde einige Jahre später ein Vorbau aus Glaselementen errichtet.

Nach Verhandlungen mit der politischen Gemeinde zwecks Übernahme des Friedhofes ging dieser  am 1. Januar 1972 endgültig in kommunale Trägerschaft über.

Im Jahr 1998 kaufte die Stadt Lingen von Bauer Fritz Talle auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine 2,3 ha große Fläche, von der 1,4 ha für Gräber vorgesehen sind. Die Lingener Firma GaLaBau hat im Jahre 2002 nach den Plänen des Büros Frese aus Lingen den neuen Teil des Friedhofes hergerichtet. Dort wurde Wolfgang Sanders (gestorben am 8. Januar 2004) als Erster bestattet.

Nach vielen Diskussionen über das Für und Wider einer Sanierung der bestehenden Friedhofskapelle oder einen Abriss und den Bau einer neuen Friedhofskapelle, entschieden sich der Ortsrat Holthausen-Biene und der Stadtrat Lingen (Ems) für den Neubau. Nach der Grundsteinlegung am 17. Juni 2010 konnte die neue Friedhofskapelle am 8. April 2011 in Anwesenheit der politischen Vertreter, offizieller Gäste und interessierter Bürger mit einem Wortgottesdienst und der Segnung des Gebäudes eingeweiht werden.

 

Johann Högemann

Friedhofsbild

Anfahrt:

Biener Straße / Dorfstraße , 49808 Lingen

Nutzungszeit:

30 Jahre

Ruhefrist:

20 Jahre

Grabarten

Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich. Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
13,00€ / Stelle / Jahr
verlängerbar:
ja
Diese Grabart bietet die Nutzung der Infrastruktur eines Friedhofs und die naturverbundene Urnenbeisetzung im Umkreis eines Baumes. Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
35,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.
Zeitraum:
20 Jahre
Kosten:
werden dem Friedhofshaushalt entnommen
verlängerbar:
nein
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
5,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein

Video Friedhof Holthausen-Biene

Galerie / Rundgang