Friedhofsprofil

Bis 1929 fanden in Baccum die Bestattungen im Bereich der beiden Kirchen statt.

Im Rahmen der Flurbereinigung wurde 1928 von der Katholischen Kirchengemeinde Baccum ein Grundstück für die Anlegung eines Friedhofs bereitgestellt und am heutigen Friedhofsweg ausgewiesen.

Die erste Bestattung auf dem diesem Friedhof erfolgte im September 1929.

Am 1. Januar 1973 wurde in einem Vertrag die kostenlose Übergabe des Friedhofs von der Kirchengemeinde auf die Samtgemeinde Baccum geregelt. Der Vertrag wurde vom Landkreis Lingen entworfen. Ähnliche Verträge wurden zu der Zeit in Biene-Holthausen und Estringen abgeschlossen.

Die Leichenhalle wurde 1973 von der Samtgemeinde Baccum, nach den Plänen von Architekt Heino Deeken, Lingen, gebaut. Heinrich Reker, Baccum, war der Erste der aus der neuen Leichenhalle zu Grabe getragen wurde.

Der erste Belegungsplan für den alten Friedhof wurde von Alfons Knue gefertigt.

In den Jahren 1988/89 wurde der Bebauungsplan überarbeitet und die Fläche für die Erweiterung des Friedhofs mit einbezogen.

Der Belegungsplan für den neuen Teil wurde 1988/89 von der Stadt Lingen erstellt. Die Anlegung des neuen Teils erfolgte im Jahre 1989.

2006  wurde der Friedhofsplatz mit großer Beteiligung der Bürger neu gestaltet.

Es entstanden der Brunnen, die Parkplätze und verschiedene Wegeverbindungen.

Vor der Erweiterung wurde eine Teilfläche des neuen Friedhofs als Kinderspielplatz genutzt.

1993/94 wurde die Leichenhalle in Teilbereichen renoviert und der Eingangsbereich des alten Friedhofs neu gestaltet.

2008 ging die Pflege und Verwaltung des Baccumer Friedhofs, geregelt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, von der Stadt Lingen (Ems) an die Friedhofskommission Lingen /Ems über.

Im Jahr 2015 erfolgte eine erneute grundlegende Sanierung der Friedhofskapelle sowie der Abschiedsräume und eine energetische Aufwertung des gesamten Gebäudes.

Friedhofsbild

Anfahrt:

Friedhofsweg, 49811 Lingen

Nutzungszeit:

30 Jahre

Ruhefrist:

20 Jahre

Grabarten

Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich. Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
13,00€ / Stelle / Jahr
verlängerbar:
ja
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.
Zeitraum:
20 Jahre
Kosten:
werden dem Friedhofshaushalt entnommen
verlängerbar:
nein
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
5,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein

Video Friedhof Baccum

Galerie / Rundgang