Prüfung Standsicherheit Denkmäler

Amtliche Bekanntmachung

 Die Friedhofskommission Lingen (Ems) weist darauf hin, dass in der 25. KW (19.-23.06.2023) alle Grabdenkmäler auf ihre Sicherheit und Standfestigkeit überprüft werden. Nach §§ 23 und 24 der Friedhofsordnung vom 01.01.2022 sind alle Nutzungsberechtigten für jeden Schaden haftbar, der infolge ihres Verschuldens durch Umfallen der Denkmäler oder Umstürzten von Teilen, derselben verursacht wird. Lose oder schief stehende Grabdenkmäler kann die Friedhofskommission auf Kosten der Verfügungsberechtigten niederlegen lassen. Wir bitten die Grabdenkmäler auf ihre Standfestigkeit bis zum 19.06.2023 zu überprüfen und evtl. befestigen zu lassen. Persönliche Anschreiben sind mit Verwaltungskosten verbunden.

Friedhofskommission Lingen (Ems)

gez. Pastor Paul-Gerhard Meißner

Vorsitzender